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SPD-Fraktion Sinzig:
Rechtsflucht des Bürgermeisters bedeutet Ansehensverlust für die Stadt

Wie auch der Presse zu entnehmen war, ist kürzlich in einem Arbeitsgerichtsprozess ein Versäumnisurteil gegen die Stadt Sinzig ergangen, weil weder Bürgermeister Kroeger noch Rechtsanwalt oder andere Vertreter der Stadt erschienen sind. Neben zahlreichen Besuchern waren auch Ratsmitglieder vergeblich in den Gerichtssaal gekommen. Für dieses in der Öffentlichkeit als sog. Rechtsflucht wahrgenommene Verhalten ist Bürgermeister Kroeger in der letzten Stadtratssitzung von allen Fraktionen gerügt worden.

Das Versäumnisurteil ist nicht folgenlos. Erscheint die Beklagte nicht – hier die Stadt Sinzig – gilt das gesamte Vorbringen des Klägers als zugestanden. Zudem zeigte es, dass das Gericht den Vortrag des Klägers für zulässig sowie schlüssig bewertet. Es hat infolgedessen seiner Klage stattgegeben. Das Gericht hält das Nichterscheinen der Stadt auch für verschuldet. Ansonsten hätte es den Termin von Amts wegen vertagt.

Der Presse konnte man einen Tag nach der Stadtratssitzung nun die Aussage von Bürgermeister Kroeger entnehmen, er habe Vertretern des Rates (wie vielen bleibt offen) vor der Gerichtsverhandlung sehr genau erklärt, dass die Stadt aus prozess-taktischen Gründen, die nicht in öffentlicher Stadtratssitzung erklärt werden könnten, fernbleiben werde. Häufig liegt dieser "Rechtsflucht" schlichtweg ein Fristversäumnis zugrunde. Nach dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil kann der Beklagte dann sein Vorbringen nachholen. Er hat allerdings die Kosten der Säumnis zu zahlen, auch wenn er später in der Hauptsache obsiegt. Der SPD sind die prozesstaktischen Überlegungen des Bürgermeisters allerdings nicht bekannt. Falls hier ein Fall der "Rechtsflucht" vorliegen sollte, wird die SPD-Fraktion jedoch die Frage des Regres-ses stellen.

Die SPD-Fraktion würde auch interessieren, nach welchen Kriterien der Bürgermeister die eingeweihten Ratsmitglieder ausgesucht hat und den offenbar größten Teil des Rates eben nicht für informationswürdig erachtete. Und wenn die öffentliche Stadtratssitzung ungeeignet sein sollte, wäre es nicht naheliegend, dies im nichtöf-fentlichen Teil der Ratssitzung oder in einem der anderen zahlreichen Gremien zu tun? In der Stadtverwaltung selbst war man wohl auch nicht richtig informiert, denn Beschäftigte sollen durch die Verbreitung einer schriftlichen Nachricht, der Prozess finde nicht statt, von einer Teilnahme abgehalten worden sein.

Die SPD-Fraktion war bei allen Terminen im Gerichtssaal vertreten. Es war frühzeitig zu erkennen, dass das Gericht dem Vorbringen der Stadt nicht folgte. Im Ergebnis haben Bürgermeister und Rechtsanwalt ganz offensichtlich das Gericht auch über eineinhalb Jahre nach der Kündigung und nach mehreren Gerichtsterminen nicht davon überzeugen können, dass der Kläger zu Recht entlassen worden ist. Schon der Personalrat scheint Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung gehabt zu haben, denn zur Herbeiführung der Zustimmung des Personalrates bedurfte es dem Vernehmen nach anwaltlichen Einsatzes. Daraus ggf. entstandene Kosten dürften noch an anderer Stelle zu diskutieren sein. Es fragt sich, ob hier das Rechtsamt der Stadt Sinzig, besetzt mit dem am höchsten besoldeten Mitarbeiter des Bürgermeisters, beteiligt worden ist und welche Rechtsauffassung dort herrschte.

In der Pressenotiz teilt Bürgermeister Kroeger auch mit, dass das Verfahren keineswegs erledigt sei. Falls er damit einen Einspruch gegen das Versäumnisurteil andeuten will, so wird dies neben den Ratsmitgliedern insbesondere die Erste Beigeordnete der Stadt Sinzig mit Interesse gelesen haben. Denn an der tags zuvor stattfindenden Ratssitzung konnte die den Bürgermeister vertretende Erste Beigeordnete dem Stadtrat trotz mehrfacher Nachfragen der SPD keine Auskunft dazu geben. Sie versicherte schließlich, dass sie es nicht wisse. Es ist insofern bedauerlich, dass die Erste Beigeordnete und der Stadtrat wichtige Nachrichten der besser informierten Presse entnehmen müssen.

Die SPD-Fraktion möchte auch an die betroffene vierköpfige Familie des Klägers erinnern. Diese steht seit eineinhalb Jahren vor einem finanziellen Abgrund. Der SPD-Fraktion geht es um zügigen Rechtsfrieden und einen anständigen Umgang. Hier erwartet die SPD-Fraktion daher allein schon aus Fürsorgegründen eine Prozessbeschleunigung und nicht eine Prozessverzögerung.

Die SPD-Fraktion betont zur Klarstellung, dass sie sich zur Berechtigung der Kündi-gung hier nicht äußert. Es geht der SPD-Fraktion ausschließlich darum, weiteren An-sehensverlust von der Stadt Sinzig fernzuhalten. Der nächste Prozess gegen einen Beschäftigten steht in wenigen Tagen an.


29. November 2016, Hartmut Tann

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