Viel diskutiert wird derzeit nicht nur in Bad Bodendorf das seit über zehn Jahren bei der ADD Trier laufende Prüfungsverfahren zum Heilbad-Status von Bad Bodendorf. Davon zu trennen ist die Frage, ob Bad Bodendorf auch ohne Heilbad-Status den Bad-Titel behalten kann. Hierüber hat das Innenministerium erst zu entscheiden, wenn das derzeit noch laufende Erörterungsverfahren zum Prädikat des Heilbad-Status abgeschlossen ist.
Jeder, der sich sachlich mit den Voraussetzungen für einen Heilbad-Status auseinandersetzt, wird erkennen müssen, dass in Bad Bodendorf dafür seit vielen Jahren wesentliche Elemente fehlen. Eine Mängelbeseitigung ist der Stadt nicht gelungen, obwohl der Sachverhalt viele Jahre bekannt ist. Der Sinziger Stadtrat hat in der Vergangenheit nicht die Mittel bereitgestellt, um die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Ein Sinneswandel ist angesichts der Haushaltslage auch nicht zu erwarten.
Unverständlich sind in diesem Zusammenhang dann Äußerungen in der Kommunalpolitik, die den Abschluss des nun seit über einem Jahrzehnt andauernden Verfahrens als "rasante Entscheidung" und "Eilverfahren" bezeichnen. Auch der Hinweis, in Bad Bodendorf wohne schließlich die Wirtschaftsministerin, die im Übrigen das Verfahren selbst nicht in Gang gebracht hat, wird selbstverständlich den Heilbad-Status nicht retten können.
In der Frage der Beibehaltung des Namenszusatzes "Bad" hat sich die SPD Bad Bodendorf an den SPD-Landtagsabgeordneten Marcel Hürter gewandt. Hürter setzte sich mit Innenminister Lewenz persönlich in Verbindung. Die SPD Bad Bodendorf hat deutlich gemacht, dass es Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger ist, den Namen Bad Bodendorf zu behalten. Sie brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass das Innenministerium die gesetzlichen Gründe des Gemeinwohls erfüllt sieht und der Name Bad Bodendorf auch bei einer Aberkennung des Heilbad-Status weiter geführt werden kann.