Verlautbarungen nach der Stadtratssitzung vom 30. November 2018 zur nachträglichen Begründung des Nichtentlastungsbeschlusses von Bürgermeister a.D. Wolfgang Kroeger bedürfen nach unserer Auffassung einer öffentlichen Richtigstellung.
Zunächst ist es unzutreffend, dass es sich bei der im Stadtrat vorgetragenen Begründung um eine persönliche Initiative des Fraktionsvorsitzenden der SPD Hartmut Tann gegen den Bürgermeister a.D. handelt. Dieser Vorwurf ist durchschaubar. Er soll von den schwerwiegenden Vorwürfen gegen den Bürgermeister a.D. ablenken.
Vielmehr hatte der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) im Mai 2018 mit nur einer Gegenstimme die Nichtentlastung des Bürgermeisters beschlossen. Da der Vorsitzende des RPA sich außerstande sah, die tragenden Gründe des RPA für diesen Beschluss in der Juni-Sitzung des Stadtrates vorzutragen, übernahm dies auf Bitten von RPA-Mitgliedern der Fraktionsvorsitzende der SPD mit einem Redebeitrag, der zu Protokoll ging. Wir möchten feststellen, dass dies dazu beigetragen hat, insbesondere die bis dahin in der Öffentlichkeit seit längerem heftig diskutierte sog. Dienstwagenaffäre aus dem Bereich reiner Spekulationen herauszuholen und zur Versachlichung beizutragen. FWG und Bündnis 90/Grüne haben sich im Hinblick auf die Nichtentlastung eine eigene Meinung gebildet und diese im Stadtrat durch eigene Redebeiträge begründet. Diese Redebeiträge gingen allerdings nicht zu Protokoll.
Mit Schreiben von Anfang November 2018 teilte die Kommunalaufsicht erwartungsgemäß mit, dass der Bericht des Vorsitzenden des RPA keine hinreichend bestimmten, tragfähigen Gründe für eine Nichtentlastung des Bürgermeisters a.D. belegt. In der Ältestenratssitzung am 21.11.2018 stellte sich heraus, dass der Redebeitrag der SPD aus dem Juni das einzig vorliegende Schriftstück war, das sich mit den Feststellungen ausgiebig auseinandergesetzt hatte. Da eine Begründung des Stadtrates bereits am nächsten Tag vorgelegt werden sollte, nahm der Ältestenrat das Angebot des SPD-Fraktionsvorsitzenden an, das Redemanuskript kurzfristig in eine Begründung umzuformulieren.
Wir weisen darauf hin, dass die in der Begründung vorgetragenen Sachverhalte nahezu vollständig vom Landesrechnungshof oder vom Rechnungsprüfungsausschuss – und nicht von Einzelpersonen oder einer Partei – festgestellt wurden und teilweise seit dem Jahr 2016, spätestens aber seit der Juni-Sitzung des Stadtrates bekannt waren. Viele Vorwürfe gegen die Richtigkeit der Sachverhalte wurden aber erst kürzlich – aus unserer Sicht fälschlich – erhoben. Z.B. wurde – leider auch in Teilen der Presse – der Eindruck erweckt, das Redemanuskript der SPD vom Juni sei von der Kommunalaufsicht als unzureichend bewertet worden. Dies ist falsch.
Der Nichtentlastungsbeschluss des Stadtrates mit den Stimmen von FWG, Grünen/Bündnis 90 und SPD ist Ausdruck eines schwerwiegend erschütterten Vertrauensverhältnisses zum Bürgermeister a.D. Dies wurde an zahlreichen konkret belegten Beispielen erläutert. Ob die Kommunalaufsicht, die ADD in Trier oder ein Verwaltungsgericht dies jeweils anders oder ähnlich beurteilen, ist offen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass das seit Monaten andauernde staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren, in dessen Zusammenhang Mitglieder des RPA vernommen wurden, eingestellt wird. Was auch immer das Ergebnis der Prüfungen sein mag: Die das Vertrauen in die Amtsführung des ehemaligen Bürgermeisters erschütternden Sachverhalte werden dadurch nicht beseitigt.
Wir halten es für unsere Pflicht und sehen es als Auftrag unserer Bürgerschaft, Aufklärung in das Verwaltungshandeln zu bringen und dieses im Stadtrat zu diskutieren.
Friedhelm Münch, FWG-Fraktionsvorsitzender
Klaus Hahn, Bündnis 90/GRÜNE- Fraktionsvorsitzender
Martin Eggert, SPD- stellv. Fraktionsvorsitzender